AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Produkte, Dienstleistungen und Preise, die im Onlineshop der Primeo Management AG publiziert sind, gelten als Angebot (Offerte). Dieses Angebot (Offerte) steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten der Hersteller oder von der Primeo Management AG). Das heisst, dass es aufgrund von nicht mehr verfügbaren Artikeln zu Unmöglichkeit der Lieferung kommen kann. Zudem kann es auch sein, dass wir allenfalls im Shop nicht die richtigen Preise angegeben haben.
Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Onlineshop, per Telefon, Fax oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen der Bestellung bei einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung per E-Mail angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der Unmöglichkeit der Lieferung steht.
Ist die Lieferung unmöglich, wird der Vertrag sofort und ohne Mitwirkung der Parteien aufgelöst. Über eine solche Auflösung informieren wir unsere Kunden sofort. Falls der Kunde den Kaufpreises bereits bezahlt hat, wird er rückerstattet. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist die Primeo Management AG nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet, jedoch stets darum bemüht.
Falls im Shop ein falscher Preis angegeben wurde, teilt Primeo Energie dem Kunden den tatsächlichen Preis mit. Ist der tatsächliche Preis höher, kann der Kunde entscheiden, den tatsächlichen Preis zu bezahlen und der Vertrag ist beidseitig zu erfüllen. Ansonsten fällt der Vertrag dahin. Ist der tatsächliche Preis tiefer, fällt der Vertrag auf jeden Fall dahin.
Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt
Zahlungsverzug
Die Primeo Management AG kann ab der 2. Mahnung für den damit verbundenen manuellen Aufwänden eine Mahn- und oder Inkassogebühr von 20 CHF erheben. Zudem behält sich die Primeo Management AG das Recht vor, Inkassovorgänge an eine zu bestimmende Inkasso-Stelle weiterzuleiten. Bei Übergabe an eine Inkassostelle können für den Kunden weitere Kosten anfallen.
Die Primeo Management AG kann die Zahlungsoption “Rechnung” jederzeit bei Kunden entfernen, bei denen ein Zahlungsverzug zu erwarten ist oder andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit reduzieren. In diesem Fall kann der Kunde nur noch mit den anderen zur Verfügung stehenden Zahlungsmitteln gemäss unseren Versand & Zahlungsbedingungen Bestellungen tätigen.
Die Primeo Management AG kann eine Bestellung annullieren oder suspendieren, falls
(a) ein Kunde nicht kreditwürdig ist oder scheint
(b) mehr als eine ausstehende Mahnung hat, oder
(c) begründeter Verdacht auf unlautere Absichten besteht.
Stornierung und Vertragsauflösung
Sollte der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnehmen, so kann die Primeo Management AG den Vertrag auflösen, sowie die Umtriebskosten dem Kunden in Rechnung stellen.
Im Falle einer Lieferunmöglichkeit gemäss Abschnitt "Vertragsabschluss" dieser AGB steht dem Kunden frühestens vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet die Primeo Management AG dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
Umtausch und Rückgabe
Postadresse für Retouren & Reklamationen ist:
Retouren Primeo Management AG
c/o Nishcom AG
Chasseralstrasse 3
CH - 4900 Langenthal
- Funktionswäsche
- Beautyartikel
- Nahrungsmittel
- Artikel aus speziellen Aktionen "z.B. Top Deals"
- Artikel mit dem Vermerk „dieser Artikel kann nicht zurückgenommen werden"
- Produkte, die speziell für Kunden bei Lieferanten bestellt wurden
- Spezialanfertigungen
Sind oben genannte Produkte defekt, unvollständig oder in schlechtem Zustand, können sie retourniert werden. In diesem Fall ist die Primeo Management AG um einen gleichwertigen Ersatz bemüht. Sollte dies nicht möglich sein, wird der bereits bezahlte Preis zurückerstattet.
Mängelrüge
Warenrücksendungen aus Reparatur
Service und Garantie
Im Garantiefall sehen die Hersteller eine Reparatur, einen Austausch durch ein gleichwertiges Produkt oder eine Vergütung in der Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch zum Kaufwert des Produktes vor. Der Entscheid liegt in jedem Fall beim Hersteller.
Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens der Primeo Management AG hinausgeht, ist der Kunde gehalten, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Produkte nicht von der Primeo Management AG selbst produziert werden. Ansprüche aus Herstellergarantie werden ausschliesslich durch den Hersteller gewährt. Die Prüfung eines Garantieanspruches obliegt alleine dem Hersteller.
Eine Garantieleistung kann nur erbracht werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen wie Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- und Schlagschäden, übermässige Abnutzung und Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen. Ausgeschlossen von der Garantie oder eine reduzierte Garantiedauer haben Verschleissteile, Batterien, Akkus, Lampen usw.
Im Shop als "Testmodell" gekennzeichnete Produkte sind Vorführprodukte. Das heisst, dass diese Produkte bereits benutzt und getestet wurden. Diese Produkte können leichte optische Mängel haben, weshalb sie zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. In Bezug auf die Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit gelten die normalen Garantiebestimmungen der Hersteller.
Erhebt der Hersteller bzw. Servicepartner im Falle einer Reparatur ausserhalb der Garantiepflicht Kosten, gehen diese zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann die Primeo Management AG oder der Hersteller die Kosten für die Prüfung sowie den Versand auf den Kunden überwälzen.
Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
Einlösen von Rabatt-Gutscheinen
Rabatt-Gutscheine können im Normalfall nicht kumuliert werden. Das heisst, dass pro Einkauf immer nur ein Gutschein eingelöst werden kann. Wertgutscheine, die wertmässig nicht vollständig eingelöst werden, berechtigen nicht zur Auszahlung des Differenzbetrags und der Differenzbetrag geht ersatzlos verloren.
Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Die Gewinner werden per E-Mail oder Social Media benachrichtigt und können publiziert werden. Die Teilnehmer an Gewinnspielen erklären sich damit einverstanden, dass eingeschickte Bilder, Videos oder Texte von der Primeo Management AG und deren Partnern veröffentlicht werden dürfen. Über den Wettbewerb kann Korrespondenz geführt werden. Barauszahlung und Rechtsweg sind ausgeschlossen. Die erforderlichen, vom Teilnehmer eingegebenen Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein. Die Teilnahme ist kostenlos und frei von jeglicher Kaufverpflichtung. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Auswertung seiner Daten durch die Primeo Management AG für Marketingzwecke einverstanden. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Haftung
ACHTUNG: Jegliche Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall von durch Primeo Management AG gelieferte Waren ergeben, ist ausgeschlossen.
Datenschutz
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Teilungültigkeit
Nachweis der Entsorgung von Altgeräten
Kundinnen und Kunden, die beim Kauf eines Haushaltsgeräts in einem der von Primeo Energie betriebenen Onlineshops keine Rücknahmeleistung („Speditionsservice inkl. Rücknahme“) gebucht haben, sind selbst für die fachgerechte Entsorgung oder den Export des ersetzten Altgeräts verantwortlich.
Gemäss den Richtlinien des Bundesamts für Energie (BFE) dürfen ausgetauschte Geräte in der Schweiz nicht weiterverwendet werden. Die Kundin resp. der Kunde verpflichtet sich, den Nachweis über die ordnungsgemässe Entsorgung oder den Export aufzubewahren und auf Anfrage in Schriftform zu erbringen.
Folgende Nachweisformen werden akzeptiert:
- Quittung oder Bestätigung eines zertifizierten Recyclingbetriebs
- Schriftliche Bestätigung / Selbstdeklaration über die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts
- Bestätigung durch einen Installateur-Partner über die Mitnahme und fachgerechte Entsorgung des Altgeräts
- Verkaufsquittung oder Zollpapiere im Falle eines Exports
Durch den Kauf eines Haushaltsgeräts ohne die Buchung einer Rücknahmeleistung erklären sich Kundinnen und Kunden damit einverstanden, dass sie den entsprechenden Nachweis aufbewahren und auf Anfrage innerhalb von 15 Tagen vorlegen müssen.
Sollte der Nachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist erbracht werden, behalten wir uns vor, gewährte Vorteile oder Förderungen zurückzufordern und das Kundenkonto für weitere Bestellungen zu deaktivieren.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen